Die Meldung mit o.g. Überschrift mutet schon ein wenig kurios an und kann ein verständnisloses Kopfschütteln hervorrufen. Nach einem ersten Sondierungsgespräch mit der Neustädter Bürgermeisterin wird von seiten der Stadt Neustadt gleich schweres Geschütz aufgefahren. Von dort wird eine Unterbringung von Flüchtlingen im ehemaligen Gebäude der Amtsverwaltung Neustadt-Land schlichtweg abgelehnt – es sei denn, diese Personen werden der Aufnahmequote der Stadt Neustadt angerechnet. Regelt doch Artikel 8 der Ausländer- und Aufnahmeverordnung, dass die Gemeinden eine bestimmte Anzahl an Asylbewerbern aufnehmen müssen. Die Quote orientiert sich demnach an der Einwohneranzahl. Durch diese Vorgehensweise ist zu befürchten, dass vorerst einmal nichts passiert und auch niemandem geholfen ist – weder der Stadt noch dem Amt bei der Quotenerfüllung und leider schon gar nicht den Hilfebedürftigen, die man dann ja ersatzweise in Containern unterbringen könnte. Die Humanitäre Hilfe und Integration bleiben dann wieder einmal auf der Strecke!