Die Einbahnstraßenregelung im Sierksdorfer Gartenweg entwickelt sich zur Posse. Nachdem 2014 die Kreisverkehrsbehörde erstmalig die Genehmigung versagte, dass bei der Einbahnstraßenregelung während der Sommermonate der Radverkehr in beide Richtungen möglich ist, wurde eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Erwägung gezogen. Anfang 2015 kam es dann zu einem Gespräch mit der Genehmigungsbehörde und der Polizei. Weil es angeblich zu eng sei, wurde eine Regelung mit gegenläufigem Radverkehr weiterhin nicht in Aussicht gestellt. Der Kompromissvorschlag aus Sierksdorf war dann so: Gänzlicher Verzicht auf eine Einbahnstraßenregelung. Hier wurde nicht widersprochen. Jetzt passiert aber das Unglaubliche: Im Mai flattert der Amtsverwaltung eine Anordnung ins Haus, die besagt, dass auf jeden Fall während der Saison eine Einbahnstraßenregelung einzurichten sei – ohne Außnahme für die Radfahrer. Das bedeutet, dass viele auch ungeübte Radfahrer mit ihren Kindern die vielbefahrene Durchfahrtsstraße zu benutzen haben – oder aber gesetzeswidrig den Gartenweg entgegen der Einbahnstraßenregelung benutzen. Die Fraktionen kamen jetzt überein, den ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club)um Hilfe zu bitten. Dieser hat ähnliche Gefechte bereits mit vielen anderen Verwaltungen durchgefochten, da die entsprechenden Vorschriften derartige Regelungen nicht als „ausnahmsweise“ sondern als Normalfall vorsehen.