In der letzten Sitzung des Bauauschusses standen 2 wichtige Themen im Vordergrund:
- Bau von Mietwohnungen
- Nutzung der Windenergie
Mietwohnungsbau
Im Rahmen der Treffen der Arbeitsgruppe „Bauliche Entwicklung“ kristallisierte sich heraus, dass es in unserer Gemeinde auch an bezahlbaren Mietwohnungen mangelt. Hieraus entstanden erste Ideen, dieses auf nicht genutzten Flächen am ehemaligen Schulgebäude in Roge anzudenken. Ein Architektenbüro erstellte dazu ein erstes grobes Konzept.
In diesem Entwurf ist es angedacht, das rechte Gebäude als eine Art „Reihenhaus“ mit 3 Wohnungen zu konzipieren und in dem anderen Gebäude jeweils im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss 2 Wohnungen zu erstellen. Eine erste überschlägige Kostenschätzung liegt bei ca. 1.5 Mill. €. Im Bauausschuss wurde auch auf unseren Vorschlag hin eine Entscheidung zurückgestellt und das Vorhaben wird im Rahmen einer Einwohnerversammlung noch einmal der breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Windenergienutzung
Energiewende – Überblick
Nach den fürchterlichen Erfahrungen von Fukushima beschloss Deutschland, aus der Atomenergie auszusteigen. Aber die Energiewende ist mehr als der Ersatz von Atomstrom durch Erneuerbare Energie.
Energiewende als Generationenaufgabe
Die Energiewende ist ein Generationenprojekt, um unseren Beitrag zu leisten, die Erderwärmung nicht über 2 Grad ansteigen zu lassen. Sie bedeutet auch den Verzicht auf Kohle- und perspektivisch Gas-Strom. Sie bedeutet, unsere Häuser besser zu isolieren, den Verkehr umzustellen, die Landwirtschaft und Wirtschaft zu verändern.
Akzeptanz und Beteiligung
Die Energiewende ist darüber hinaus ein ungeheures demokratisches Projekt. Sie funktioniert dezentral und ist anders als die zentralistische Struktur der Großkraftwerke auf Akzeptanz und Beteiligung der Menschen angewiesen.
Als Anhaltspunkte für die Prüfung von Ausnahmen nach § 18a Absatz 2 Landesplanungsgesetz (LaplaG) wurden für die drei Planungsräume in Schleswig-Holstein Karten mit sogenannten Abwägungsbereichen für die Windenergienutzung erstellt. In diesen Bereichen sind Ausnahmen möglich, wenn Abwägungskriterien nicht entgegenstehen. Außerhalb der Bereiche ist die Windenergienutzung ausgeschlossen. Die Karten stehen hier als Download zur Verfügung.
In ihrem Runderlass vom 23. Juni 2015 hat die Landesplanungsbehörde harte und weiche Tabukriterien für die Ermittlung geeigneter bzw. ausgeschlossener Flächen für Windenergienutzung festgelegt. Anhand dieser Kriterien erfolgt auch die Vorprüfung, ob eine Ausnahme von der vorläufigen generellen Unzulässigkeit der Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen im Land erteilt werden könnte.
Durch kartografische Überlagerung der harten und weichen Tabukriterien wurde eine Tabuzone von rund 93 Prozent der Landesfläche ermittelt, in der ausgeschlossen ist, dass hier Windenergieanlagen zugelassen werden.
In den übrigen Räumen, den sogenannten Abwägungsbereichen, sind Ausnahmen nur dann möglich, wenn Abwägungskriterien nicht entgegenstehen. Hier prüft die Landesplanung im Einzelfall, ob zum Beispiel Kriterien des Denkmalschutzes, der Flugsicherheit oder des Vogelschutzes zum Ausschluss führen. Sofern beantragte Windenergieanlagen die in Aufstellung befindlichen Ziele der Wind-Regionalplanung gefährden könnten, werden sie im Ausnahmeverfahren zunächst zurückgestellt.
Ein von der Gemeinde Sierksdorf beauftragtes Planungsbüro kam zu einem ähnlichen Ergebnis:
Wirtschaftlich zu nutzen mit bis zu 5 Anlagen wäre die Fläche nordwestlich der Autobahn A1. Lediglich der südliche Bereich würde wegfallen wenn man die Ackerflächen am Waldwinkel mit einem B-Plan versieht. Vorgeschriebene Abstände zur geschlossenen Ortslage sind 800m sowie im Außenbereich 400m – welche hier berücksichtigt sind.
Für die FWV ist auch hier die frühzeitige Einbindung der Einwohner-/innen in eine Entscheidung unabdingbar. So fand unser Vorschlag, dies ebenso in einer Einwohnerversammlung vorzustellen, allgemeine Zustimmung im Bauausschuss.
Diese Einwohnerversammlung ist für den Monat April geplant.