Das Urteil über den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarn Beltquerung FFBQ ist
gesprochen. Das BVerwG hat alle Klagen zurückgewiesen. Für den Schutz der Biotope/Riffe
im Belt ist ein „Ergänzungsverfahren“ nötig und zugesagt worden. Ansonsten hat das Gericht
aus formalem Grund oder eigener inhaltlicher Abschätzung die vielfältig und differenziert in
den Prozesstagen vorgebrachten Einwendungen zurückgewiesen und dem
Planfeststellungsbeschluss den Rechtfertigungsstempel erteilt. Als Bürger und Initiativen sind
wir fassungslos.
Umso wahrscheinlicher der Tunnel kommt, umso nötiger benötigen die anliegenden
Gemeinden wirklich wirksame Schutzmaßnahmen gegen Lärm und Erschütterung. Das ist mit
dem Bundestagsbeschluss zum übergesetzlichen Lärmschutz noch nicht ausreichend
gesichert. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.