TOP 1 – Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung sowie Ergänzungs- und Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende (AV) Gemeindevertreter (GV) Herr Markmann eröffnet die 18. öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Ausschussmitglieder Herr Fröhlich und GV Herr Bruhn lassen sich entschuldigen; GV Herr R. Weidemann nimmt stellvertretend an der Sitzung teil.
Einstimmig beschließt der Ausschuss den Tagesordnungspunkt (TOP) 10 „Konzeption zur Errichtung eines Wellnesshotels im Ferienpark Sierksdorf“ von der Tagesordnung zu nehmen, weil die Gutachterin, deren Anwesenheit zur Erörterung der Sachlage erforderlich ist, terminlich verhindert ist.
*Im Verlauf der Sitzung wird die Diskussion zum TOP 8 „Errichtung der „nicht förderfähigen Funktionshütten“ für die KBG und die TI-Sierksdorf“ im nicht öffentlichen Sitzungsteil unter dem neuen TOP 10 fortgesetzt.
Weitere Ergänzungs- sowie Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor, so dass die nunmehr geänderte Tagesordnung einstimmig genehmigt wird.
TOP 2 – Feststellung der Niederschrift Nr. 17
Ohne weitere Aussprache wird die Niederschrift über die 17. Bau- und Umweltausschusssitzung mit folgendem
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: – Enthaltung: 1
festgestellt.
TOP 3 – Einwohnerfragestunde
Auf die Nachfrage von Herr Schorsch, wann der äußerst desolate Zustand am Panoramic beendet sein wird, antwortet Bürgermeister (BM) Herr Willert, dass er heute die Antwort erhalten hat, dass ein dementsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden ist.
Weitere Fragen bestehen nicht.
TOP 4 – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.15 in der Gemeinde Sierksdorf hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Abwägungsbeschlüsse im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligungnach § 4 Abs.1 BauGB zu dem Bebauungsplan Nr. 15, 1. Änderung der Gemeinde Sierksdorf sind Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen – jeweils versehen mit den Abwägungsvorschlägen – werden vom Dipl. Ing. Herrn Nagel vom Planungsbüro Ostholstein vorgestellt.
I. TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
1 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein/ Landesplanungsbehörde – vom 08.12.2011/ 19.12.2011
Die Gemeinde Sierksdorf beabsichtigt, die Umwandlung einer ca. 0,9 ha großen Fläche in dem Bereich „westlich der Schmidt-Rottluff-Allee, südlich Professor-Haas-Straße und nördlich Gartenweg“ – Seehofkoppel – von einer Wohnbaufläche in eine Grünfläche planungsrechtlich abzusichern. Aus Sicht der Landesplanung nehme ich zu der o. g. Bauleitplanung wie folgt Stellung:
Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem am 04.10.2010 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein vom 13.07.2010 (LEP 2010; Amtsbl. Schl.-H., S. 719) und dem Regionalplan 2004 für den Planungsraum II.
Es wird bestätigt, dass Ziele der Raumordnung der o. g. Bauleitplanung der Gemeinde Sierksdorf nicht entgegenstehen. Die Stellungnahme des Kreises Ostholstein vom 30.11.2011 bitte ich im weiteren Planverfahren zu berücksichtigen. Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist mit dieser landesplanerischen Stellungnahme nicht verbunden. Aus Sicht des Referates für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht sind derzeit keine weiteren Anmerkungen erforderlich.
Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
2 Kreis Ostholstein – vom 30.11.2011/ 01.12.2011
Zu den Planungen wurden nachstehende Fachbehörden des Kreises beteiligt.
- · Bauleitplanung
- · Boden-und Gewässerschutz
- · Naturschutz
Von diesen Fachbehörden sind zur Berücksichtigung für die gemeindliche Abwägung Stellungnahmen eingegangen. Durch die Planung kann folgende Rechtsvorschrift verletzt sein, die einer rechtmäßigen Inkraftsetzung des Planes entgegensteht:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll ein ‚Allgemeines Wohngebiet’ in eine Grünfläche umgewandelt werden.
Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Diese, in § 13 a Absatz 1 Satz 1 BauGB genannten Anwendungsfälle, haben die spezifische Aufgabe im Bereich der Innenentwicklung Baurecht zu schaffen. Damit der beabsichtigten Planung Baurecht aufgehoben und nicht geschaffen werden soll, ist die Anwendung des § 13 a BauGB ausgeschlossen.
Äußerung nach §4 Abs.1 BauGB (Frühzeitige Behördenbeteiligung):
Der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts, der einen besonderen Teil der Begründung bildet, ist entsprechend der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB vorzunehmen. Dabei sind die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter in Form einer Checkliste abzuarbeiten.
Beschlussempfehlung:
Die Anregungen werden berücksichtigt. Das Verfahren wird von § 13a auf § 10 Baugesetzbuch umgestellt. Auch wird eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt.
Nachfolgend aufgeführte Fachbereiche bitten um Berücksichtigung von Hinweisen:
2.1 Bauleitplanung
Aus ortsplanerischer und planungsrechtlicher Sicht sind nach Beachtung des vorstehenden, möglichen Rechtsverstoßes weitergehende Belange nicht berührt.
2.2 Boden- und Gewässerschutz
2.2.1 Gewässerschutz
Zum Vorhaben der Gemeinde Sierksdorf bestehen aus Sicht der Wasserbehörde keine grundsätzlichen Bedenken. Der Fachbereich bittet jedoch um Berücksichtigung folgender Belange:
Oberirdische Gewässer
Die geplante Ausbaumaßnahme im Zuge des Gewässers Nr. 6 des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser unterliegt der Genehmigungspflicht nach § 68 WHG. Gemäß Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 des UVPG ist zur Prüfung der Umweltverträglichkeit eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Sofern es sich nach Prüfung um einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau handelt, kann von der Wasserbehörde eine Plangenehmigung erteilt werden.
Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Planvollzug berücksichtigt.
2.2.2 Bodenschutz
Gegen das o.g. Vorhaben bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Abfall
Gegen das o.g. Vorhaben bestehen aus abfallrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.3 Naturschutz
Der Fachbereich Naturschutz hat grundsätzlich keine Bedenken, bittet aber darum, nachfolgenden Hinweis zu berücksichtigen: Der Status der „Schmidt-Rottluf-Allee“ als Naturdenkmal sollte zumindest nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen werden.
Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
2.4 Allgemeines
Ich bitte um die Übersendung des Abwägungsergebnisses, wenn möglich per Mail an bauleitplanung@kreis-oh.de. Es wird darauf hingewiesen, dass je eine Kopie dieses Schreibens an die Referate Regionalentwicklung und Regionalplanung sowie Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht des Innenministeriums gelangt.
Beschlussempfehlung:
Die Bitte wird berücksichtigt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
3 Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser – vom 28.11.2011/ 01.12.2011
Wir danken für die Zusendung der Planunterlagen zu dem o. g. Vorhaben mit der Möglichkeit zur Stellungnahme.
Nach Prüfung der Unterlagen hat der Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser keine grundsätzlichen Bedenken. Folgende Punkte sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen:
1. Wie in Ihren Planunterlagen ausgewiesen, befindet sich an der westlichen Grenze des überplanten Geländes das Verbandsgewässer Nr. 6 (Gewässer Il. Ordnung) des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser als verrohrte Gewässerstrecke. Es ist vorgesehen, dieses verrohrte Gewässer entlang der Freifläche zu öffnen und naturnah umzugestalten. Dieser Planung steht der Verband unter der Voraussetzung, dass ihm keine Kosten daraus entstehen, positiv gegenüber. Für diese Maßnahme bedarf es einer entsprechenden Genehmigung durch die Wasserbehörde des Kreises Ostholstein. Dem Verband ist vor Baubeginn eine genehmigte Antragsausfertigung auszuhändigen.
2. Für die weitere Planung mit einem offenen Gewässerabschnitt in dem Bereich der Freifläche weisen wir auf unsere Satzungsbestimmungen hin: Nach § 6 Abs. 4 der Satzung des Verbandes (Auszug Ist beigefügt) i. V, mît § 6 Wasserverbandsgesetz und § 48 LWG sind Böschungen und ein Streifen von 6,0 m Breite (Räumstreifen) beidseits längs des Verbandsgewässers von Anpflanzungen und baulichen Anlagen frei zu halten.
Bei Berücksichtigung der genannten Hinweise wird der geplanten Maßnahme abschließend zugestimmt. Sollte es zu Details Klärungsbedarf geben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Planvollzug berücksichtigt.
4 Zweckverband Ostholstein – vom 08.12.2011/ 12.12.2011
Wir haben Ihr geplantes Vorhaben geprüft und bitten Sie folgende Hinweise zu beachten:
Zurzeit sind keine Bauvorhaben der ZVO Gruppe in dem angegebenen Bereich vorgesehen. In dem Gebiet verlaufen diverse Leitungen und Kabel der ZVO Gruppe und ggf. kann es zu Konflikten mit unseren Anlagen kommen.
Als Anlage sind zwei Bestandsskizzen beigefügt, die den Verlauf unserer Leitungen darstellen. Für beide Ist ein Leitungsrecht in 5,0 m Breite, jeweils 2,50 m parallel zu den Leitungsachsen, einzutragen. Unsere Leitungen und Kabel dürfen in einem Bereich von 2,50 m, jeweils parallel zum Trassenverlauf, weder überbaut noch mit Anpflanzungen versehen werden. Einzelne Baumstandorte, sind mit uns vor der Bauausführung abzustimmen.
Durch Ihr Bauvorhaben notwendiges Anpassen und Umlegen von Leitungen und Kabel, wird von uns vorgenommen. Besondere Schutzmaßnahmen, z. B. bei Baumstandorten sind mit uns abzustimmen. Diese Arbeiten werden zu Lasten des Verursachers ausgeführt. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Peters, Telefon 04561 /399 491 zur Verfügung. Dieses Schreiben ergeht auch in Vertretung der ZVO Entsorgung GmbH und der ZVO Energie GmbH.
Beschlussempfehlung:
Die Anregungen werden dahingehend berücksichtigt, dass die Schmutzwasserleitung parallel zum Verbandsgewässer und die Gasleitung parallel zur Schmidt-Rottluf-Allee als unterirdische Versorgungsleitung auf der öffentlichen Grünfläche festgesetzt werden.
5 Stadt Eutin/ Gemeinde Süsel – vom 08.11.2011/ 11.11.2011
Gern nehmen wir als Nachbargemeinde Stellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Sierksdorf Stellung. Anregungen oder Änderungsvorschläge gegen die Bauleitplanung haben wir nicht vorzubringen. Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials dienen können, liegen uns nicht vor. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
6 Keine Anregungen haben vorgebracht:
1. Stadt Neustadt in Holstein – vom 04.11.2011/ 07.11.2011
2. Gemeinde Scharbeutz – vom 11.11.2011/ 17.11.2011
3. Industrie- und Handelskammer zu Lübeck – vom 30.11.2011/ 02.12.2011
4. Schleswig-Holstein Netz AG – vom 28.11.2011/ 01.12.2011
Auf Nachfrage von GV Herrn V. Weidemann erläutert Dipl.-Ing. Herr Nagel, dass das F-Plan Änderungsverfahren und das B-Plan Änderungsverfahren durchaus parallel laufen kann. Rechtliche Konsequenzen können hieraus nicht erwachsen.
Da das bislang verrohrte Gewässer im Zuge der künftigen Gestaltung offen geführt werden soll, sollte bereits bei der jetzigen Bebauungsplanung festgehalten werden, wie die offene Wasserführung unterhalten bzw. rechtlich sichergestellt werden kann, so GV Herr V. Weidemann. Er gibt zu Bedenken, dass sich das Wasser durch mögliche Verwurzelungen schnell stauen kann. Ein unkontrolliertes Abfließen des Wassers insbesondere auch auf die Straße ist unbedingt zu vermeiden.
Diese Punkte wären im Rahmen der späteren technischen Planung abzuarbeiten, so Dipl.-Ing. Herr Nagel.
Die Problematik der Niederschlagswasserentwässerung sollte schon näher diskutiert werden, so AM GV`in Frau Felix-Nitz. In der Begründung zum B-Plan wird unter Punkt 4.1 ausgeführt, dass das anfallende Regenwasser in die NW-Kanalisation abgeleitet werden soll. Die Frage, ob die Kanalisation die Wassermengen aufnehmen kann, sollte schon im Vorwege geklärt werden. Die Umsetzung der Niederschlagswasserbeseitigung ist wiederum mit Kosten verbunden.
GV Herr V. Weidemann ergänzt, dass die Ausführungen zu den Themen Frischwasser und Abwasserbeseitigung unter Punkt 4.1 der Begründung gestrichen werden können.
AM Herr Buchholz fragt nach, was denn nun genau auf der Fläche passieren soll. Der AV antwortet hierauf, dass eine Detailplanung bislang noch nicht vorliegt und später erfolgen wird. Seiner Fraktion ist es wichtig, diese Fläche rechtlich abgesichert als Grünfläche auszuweisen.
Nicht nur die jetzt vorgenommene Bauleitplanung ist mit Kosten verbunden, so AM Herr Müller, auch die spätere Unterhaltung als Grün- oder Parkanlage wird kostenintensiv sein. Das Beispiel Schulwald verdeutlicht dies. Sierksdorf hat als touristischen Ort sehr viel zu bieten. Er appelliert, diese sogenannte „goldene Reserve“ nicht zu verlieren. Er betont, dass sich über die Nutzung der Fläche als Grünanlage alle Gemeindevertreter einig sind. Eine B-Plan Änderung ist seines Erachtens überflüssig und führt nur zu vermeidbaren Kosten. Um eine Kompromisslösung in dieser Sache zu finden, könnte beispielsweise eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der Fläche als Grünanlage verfasst werden.
Eine Bebauungsplanänderung ohne eine konkrete Planung insbesondere auch hinsichtlich der entstehenden Folgekosten kann er nicht mittragen, so GV Herr V. Weidemann. Es ist ein Unterschied, ob eine Grünfläche ein- bis zweimal im Jahr gemäht wird oder eine Parkanlage betrieben wird. Auch die Entwertung des Grundstückes vom potentiellen Bauland zu einer Grünfläche wird sich im Haushalt der Gemeinde widerspiegeln.
Nach einer intensiven Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Abwägungsvorschläge zu den im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach Maßgabe der heutigen Beratungen und beschließt diese als gemeindliche Abwägung. Die hieraus resultierende Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für den Bereich der an der Schmidt-Rottluff-Allee belegenen Seehofkoppel wird als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planentwürfe für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange hiervon in Kenntnis zu setzten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4 Ablehnung: 4 Enthaltung: –
Der Beschluss ist somit abgelehnt.
TOP 5 – 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Sierksdorf hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 15 hat der Kreis Ostholstein in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass kein vereinfachtes Bauleitplanverfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden kann (Aufhebung Baurecht).
Dieses hat zur Folge, dass nun ein eigenständiges Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden muss. Zu Beginn des Verfahrens ist davon ausgegangen worden, dass die Änderung des F-Planes nur nachrichtlich erfolgen kann.
Gem. § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB kann auf frühzeitige Behördenbeteiligung verzichtet werden, wenn diese auf anderer Ebene – hier also im B-Planverfahren- durchgeführt wurde.
Somit sind keine Abwägungsbeschlüsse zu abgegebenen Stellungnahmen herbeizuführen.
Es ergeht folgender Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss verzichtet gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren, da dieses bereits hinreichend auf B-Planebene (1. Änd. B-Plan Nr. 15) stattgefunden hat. Nach Maßgabe der heutigen Beratungen wird die hieraus resultierende Fassung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der an der Schmidt-Rottluff-Allee belegenen Seehofkoppel als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planentwürfe für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange hiervon in Kenntnis zu setzten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4 Ablehnung: 4 Enthaltung: –
Der Beschluss ist somit abgelehnt.
TOP 6 – Gewerbegebiet „Neustädter Bucht“ hier: Umsetzung des Grünordnungsplanes
Der AV GV Herr Markmann trägt vor, dass der EGOH für die Umsetzung des Grünordnungsplanes zum B-Plan für das interkommunale Gewerbegebiet „Neustädter Bucht“ eine Kostenschätzung vorliegt. Danach liegen die geschätzten Kosten bei ca. 20.000,– €. Sie sind in den Grundstücksverkaufspreisen nicht enthalten und müssten anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Im Ansiedlungsrat konnte bezüglich der Umsetzung bzw. über die Finanzierung keine Einigung erzielt werden. Die Stadt Neustadt wird einer Erhöhung des Verkaufspreises für die verbleibenden Restflächen nicht zustimmen. Seitens der Stadt Neustadt wurden zwei Vorschläge gemacht: 1. Grundstückspreis bleibt unverändert, die Finanzierung erfolgt durch die Kommunen sobald alle Grundstücke vermarktet sind. 2. Grundstückspreis bleibt unverändert, vorhandener Restwerbeetat (ca. 8.000 €) wird bereits jetzt zur Umsetzung des Gründordnungsplanes eingesetzt. Die Restkosten i.H.v. von ca. 12.000 € wären von den Kommunen zu finanzieren.
Nach Ansicht des AV ist es nicht einzusehen, dass eine Finanzierung der Bepflanzung mit allgemeinen Steuermitteln erfolgen soll. Er schlägt vor, den Restwerbeetat i.H.v. ca. 8.000 € bereits jetzt für die Bepflanzung einzusetzen und eine Erhöhung der Grundstückspreise für das Gewerbegebiet von 0,50 € vorzunehmen. Diese Vorgehensweise könnte eine vertretbare, moderate Lösung darstellen.
GV Herr V. Weidemann übergibt ein Schreiben einiger Gewerbetreibender des Gewerbegebietes Wagrienring in dem darum gebeten wird, die Bepflanzung zwischen der L 309 und dem Gewerbegebiet an anderer Stelle vorzusehen, da Sichtbeeinträchtigungen befürchtet werden.
Er regt an, den Grünordnungsplan in Abstimmung mit den Gewerbetreibenden noch einmal zu überdenken, vielleicht ihn auch zu überarbeiten, um spätere Werbebeeinträchtigungen auszuschließen. Ein zeitlich dringendes Erfordernis kann er nicht erkennen, er empfiehlt sogar, den weiteren Abverkauf der Grundstücke abzuwarten. Darüber hinaus merkt er an, dass sich der Ansiedlungsrat gegen eine Erhöhung der Grundstückspreise ausgesprochen hat.
Eine Änderung des Gründordnungsplanes bedarf eines formellen Verfahrens, so der AV GV Herr Markmann. Je länger nunmehr gewartet wird, umso weniger besteht die Chance, die Grundstückspreise geringfügig anzugleichen.
Außerdem, so BM Herr Willert, kann davon ausgegangen werden, dass jeder Gewerbetreibende über die bestehende Planung und damit auch über den Grünordnungsplan informiert ist und dies bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigt haben sollte.
Nach einer intensiven Diskussion, wird die Entscheidung über die Umsetzung des Grünordnungsplanes in die Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.
Hinsichtlich der im Ausschuss geführten Diskussion zum Thema Erstattung von Grundsteuern, wird diesem Protokoll als Anlage 1 ein Auszug aus dem Kooperationsvertrag beigefügt
TOP 7 – Ausbau des Stromnetzes in Ostholstein, Errichtung einer 380 KV Trasse
Der Ausschussvorsitzende verliest den Antrag der CDU Fraktion zum Thema „Ausbau des Stromnetzes in Ostholstein – Errichtung einer 380 KV Trasse“:
Die Gemeindevertretung beschließt, folgende Stellungnahme im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung zum Bau und zur Lage der 380 KV-Trasse zwischen Göhl und Lübeck:
Der dringend erforderliche Stromnetzausbau wird zum weiteren Ausbau der Windenergie und zur Umsetzung der Energiewende als notwendig anerkannt. Die geplante Trassenführung in der Gemeinde Sierksdorf, besonders im Bereich der Ortslage Roge und der Ortslagen Oevelgönne, Hof Altona, Stawedder, Siedenkamp, Marias- und Wintershagen wird abgelehnt. Der Trassenverlauf liegt in einem Bereich mit besonders hohem Raumwiderstand. Hier sind besonders zu nennen:
-Vogelschutzgebiet Neustädter Binnenwasser,
-Bestehende 110 KV Leitung direkt an der Bebauung des Ortes Roge,
-Beeinträchtigung auch für die Bewohner der Pohnsdorfer Mühle, Wintershagen, Mariashagen, Oevelgönne, Altona, Siedenkamp und Stawedder,
-Bestehende Autobahn A 1,
-Bestehende Planung zum Ausbau der Schienenhinterlandanbindung zur festen Fehmarnbelt Querung,
-3 km küstenbegleitender Streifen,
-Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung,
-Einhaltung des optimalen Sicherheitsabstandes unter Volllastbetrieb von 200m zur Wohnbebauung kann aufgrund der vielen vorhandenen Trassen nicht eingehalten werden.
GV Herr Weidemann erläutert den Antrag der CDU Fraktion und die Hintergründe, weshalb ein anderer Trassenverlauf der 380 KV Leitung bekräftigt werden sollte.
Der AV merkt an, dass die Tennet auf der Regionalkonferenz im September 2011 in Eutin bereits dargestellt hat, dass die Trassenführung in einem Gebiet mit besonders hohem Raumwiderstand verläuft. Zum Thema Sicherheitsabstand gibt es in Schleswig-Holstein die 26. Verordnung des BImSchV sowie einen Erlass der Landesregierung aus 1998. In der BImSchV sind die Höchstwerte für die elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte festgeschrieben. Der Erlass regelt den Bereich, in dem diese Werte einzuhalten sind (z.B. 380 KV = 20m vom äußeren Leiter).
Vor diesem Hintergrund erscheint der Antrag der CDU Fraktion zur Zeit wenig zielgerichtet zu sein. Wichtiger wäre die Klärung folgender Punkte:
1. 380 KV bis Lübeck – Wie soll es dann weiter gehen ?
2. Wegfall der 110 KV Trasse?
3. 380 KV : eventuell nur aus wirtschaftlichen Gründen wegen geringerer Verlustleistung (Pv=RxI²)
4. Kein Raum für beide Trassen ( DB und Netz)
5. Seekabel bis 70 km möglich ohne aufwendige Umsetzung nach HGÜ
Die FWV-Fraktion stellt somit folgenden Antrag:
Der dringend erforderliche Stromnetzausbau wird zum weiteren Ausbau der Windenergie und zur Umsetzung der Energiewende grundsätzlich als notwendig anerkannt. Um eine möglichst hohe Akzeptanz in den Kommunen und bei den Einwohnern zu erreichen, fordert die Gemeinde Sierksdorf:
1. Unbedingt ein Raumordnungsverfahren der Planfeststellung vorzuschalten,
2. In diesem ROV auch die Variante einer Seekabeltrasse mit einzubeziehen,
3. Eine Ertüchtigung der vorhandenen 110 KV-Trasse durch Bündelung mit der 380 KV-Leitung auf einem Gestänge (Mitnahme) zu prüfen,
4. Parallelen (zeitgleichen) Verlauf der Verfahren von Tennet zum Netzausbau in Ostholstein und der DB zur Schienenhinterlandanbindung,
5. Nachvollziehbare Darlegung (Berechnung) zum erforderlichen Ausbau.
Nach einer kurzen Erörterung kommen die Ausschussmitglieder überein, diese Diskussion in der Gemeinderatssitzung fortzuführen. Aus den Anträgen der CDU und der FWV soll ein gemeinsamer Antrag erarbeitet werden.
TOP 8 – Errichtung der „nicht förderfähigen Funktionshütten“ für die KBG und die TI-Sierksdorf
Der AV trägt vor, dass nach der letztmaligen Beratung der Thematik im Fachausschuss die Errichtung eines „etwas größeren“ Häuschens favorisiert wurde, dass sowohl der Kurbetriebsgesellschaft als auch der Touristinformation dienen und darüber hinaus auch noch attraktive Sitzplätze für Gastronomie beinhalten sollte. Nachdem die Vertragsverhandlungen zwischen dem gegenwärtigen Eigentümer der KBG und dem potentiellen neuen, dieses größere Gebäude dann auch finanzierenden, Interessenten nun gescheitert sind, steht die Gemeinde vor der Frage, was für ein Gebäude – an welcher Stelle – denn nun errichtet werden soll. Die beiden förderfähigen (der ursprünglich vier) Funktionshütten wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben (Pfingstbeekpavillon + DLRG). Aufgrund der dann doch sehr soliden Ausstattungen und der anspruchsvollen Gebäudeformen war der ursprünglich (in Anlehnung an die „Fischerhütten“ in Sierksdorf) kalkulierte Preis von € 10.000,- pro Hütte nicht zu halten. Die Ausschreibung ergab Nettobaukosten in Höhe von € 43.000,- (für beide Hütten). Im Ausschuss sollte nunmehr erörtert werden, welche Form, Größe und Art der Funktionshütte zur Ausführung kommen soll. Auch vor dem Hintergrund der „LTO“ empfiehlt es sich zur Zeit wohl eher nicht, an den ursprünglich geplanten zwei Hütten festzuhalten.
Sofern die Touristinformation am Ferienpark keinen Tourismusbeitrag einziehen müsste, fährt der AV fort, könnte durchaus eine Hütte eingespart werden.
AM GV Herr Müller erklärt, dass er sich vorstellen könnte, diese Aufgabe mit wahrzunehmen. Die Einzelheiten und der Umfang müssten jedoch noch gesondert geklärt werden.
BM Herr Willert teilt mit, dass auch der Pächter der einen Hütte möglicherweise bereit wäre, diese Aufgabe mit wahrzunehmen. Ebenfalls hat er Rücksprache mit der LTO gehalten, die eine zweite Außenstelle am Ferienpark für nicht erforderlich halten.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Diskussion zu dieser Thematik im nicht öffentlichen Teil unter TOP 10 fortzusetzen.