Am 2. Oktober wurden die Gemeindevertreter im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung des Amtes OH-Mitte über den Stand der neuen Wegenutzungsverträge „Strom“ unterrichtet. Vertreter der Stadtwerke Eutin und Neustadt berichteten gemeinsam, dass man sich einer Klage des Eon-Tochterunternehmens gegen die
Übertragung des Stromnetzes im Bereich des Amtes Ostholstein-Mitte gegenüber sieht.
Zum Sachverhalt: Der bisherige Konzessionsvertrag „Strom“ mit der E.ON Hanse AG mit Sitz in Quickborn (Rechtsnachfolger der Schleswag AG) lief nach einer Laufzeit von 20 Jahren in der Gemeinde Sierksdorf mit dem 04.02.2010 ab. Kernpunkt des Wegenutzungsvertrages (vorher als Konzessionsvertrag bezeichnet) ist gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG die Gewährung des Rechts durch die Gemeinde auf „die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz im Gemeindegebiet gehören“. Der Gemeinde kommt hierbei das unteilbare Recht zu bzw. sie hat die Pflicht festzulegen, wer dieses Netz betreiben soll. Die Entscheidung ist transparent und diskriminierungsfrei herbeizuführen. Konzessioniert wird ausschließlich das Wegenutzungsrecht zum Versorgungsnetz. Dies ist unabhängig vom jeweils festgestellten Grundversorger. Grundversorger ist, wer tatsächlich überwiegend die Stromabnehmer mit Strom versorgt. Diese Splittung des Netzbetriebes vom Energievertrieb und dessen Erzeugung ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Um es deutlich zu machen, ist der Energievertrieb, dass heißt die Belieferung von
Strom an die privaten und gewerblichen Haushalte, sowie der damit verbundenen Erzeugung nicht Inhalt dieses Verfahrenes bzw. Gegenstand des abschließenden Vertrages. Sollte die Gemeinde sich zu einem Wechsel des Netzbetreibers entscheiden, so behalten alle privaten Lieferverträge der Stromversorger der privaten und gewerblichen Haushalte unabhängig vom Netzbetrieb ihre Gültigkeit.
Im Rahmen einer Ausschreibung hatten sich die Eon, ZVO und gemeinsam die Stadtwerke Eutin und Neustadt beworben, wobei der ZVO seine Bewerbung später zurückzog. Annähernd zeitgleich lief dieses Verfahren in allen 5 amtsangehörigen Gemeinden. Auf zwei Veranstaltungen hatten die Bewerber die Möglichkeit sich zu präsentieren. Per Gemeinderatsbeschluss vom 29.3.2011 entschied sich die Gemeinde Sierksdorf – wie auch die anderen 4 Gemeinden des Amtes – für die Vergabe an die Kooperation der Stadtwerke Eutin /Neustadt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren folgende Gründe:
- mindestens gleiche bzw. bessere Versorgungssicherheit
- Erhalt bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region
- Aufträge an regionale Unternehmen
- attraktives Beteiligungsmodell
- Stärkung der heimischen Wirtschaft
Die erforderliche Übernahme der Netzinfrastruktur wird aber seitdem von der Eon massiv verhindert bis hin zu einer Klage seitens der Eon gegen die Stadtwerke.
Das Eon-Unternehmen will als bisheriger Netzbetreiber vor Gericht erreichen, dass die Stadtwerke Eutin/Neustadt aufgrund fehlerhafter Vergabe-Beschlüsse der Kommunen keinen Anspruch auf Übereignung der örtlichen Stromverteilungsnetze hat. Der Eon-Konzern ist als besonders schwieriger Partner bekannt und ein ähnliches Vorgehen war von den Gemeinden befürchtet. Die Gemeinden – nicht nur die des Amtes OH-Mitte – sehen die Sache naturgemäß etwas anders und sind der Ansicht, sich nach rechtlicher Beratung auf dem richtigen Weg zu befinden. Anhängige Musterklagen stehen vor diversen Gerichten demnächst zur Entscheidung an.
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