Der am heutigen Tag (29.12.2012) veröffentlichte Artikel der LN-Nord zum 700-jährigen Jubiläum wirft so einige Fragen auf !
Die in der Ortschronik aufgeführten Ersterwähnungen sind der „Chronik Amt-Neustadt-Land“ entnommen. Diese Zahlen wiederrum sind offensichtlich dem Werk „Historisches Ortsnamenlexikon von Schleswig-Holstein / Dr. Wolfgang Laur – Wachtholzverlag 1993“ entnommen. Hier findet man allerdings auch einen Verweis auf „Schleswig-Holsteinische Regesten und Urkunden Bd. II – S. 826“ aus dem Jahre 1888. Hier wird der Stadt Neustadt das Stadtrecht von Graf Johann v. Holstein und Schauenburg bestätigt – und zwar in der Abschrift datiert mit 1393 – korrigiert auf 1293. Besagter Graf Johann übernahm 1239 zusammen mit seinem Bruder Gerhard die Regentschaft über Schleswig-Holstein von Graf Adolf IV. 1273 teilten sie das Land und Graf Johann bekam den holsteinischen Teil. In der genannten Stadtrechtbestätigung wird auch das Stadtgebiet beschreiben und dort taucht bereits der Name „Villae Rogae“ auf. (Et per hos Terminos usque ad metas Villae Rogae, inde usque ad metas et distinctiones antiquae Crempae). Dies bedeutet in etwa: Und durch diese Grenze bis an die Grenzflächen des Dorfes Rogae und von dort bis an die Grenzflächen und Scheide von Alt Crempae. Das Jahr 1393 kann aber nicht stimmen, da Graf Johann I von 1223 bis 1263 lebte, Graf Johann II lebte von 1253 bis 1321 und Graf Johann III lebte von 1297 bis 1359. Somit lebte im Jahr 1393 keiner der Grafen Johann v. Holstein und kann somit nicht 1393 die Stadtrechte von Neustadt bestätigt haben. Die Jahreszahlen in diesem Dokument sind in römischen Ziffern dargestellt und hier passierte vermutlich in der Abschrift auch der Fehler. So wurde aus MCCXCIII (1293) in der Abschrift dann MCCCXCIII (1393). Dies würde bedeuten, dass der Ort Roge bereits 1293 urkundlich erwähnt worden ist und somit 1993 bereits das 700-jährige Jubiläum hätte gefeiert werden können.