Fremdenverkehrsabgabe
Falsch ist folgende Aussage der CDU: Hintergrund für die Änderung sei eine geplante Anhebung der Einnahmen bei der Fremdenverkehrsabgabe von derzeit ca. 15.000€ auf zukünftig ca. 120.000€. Richtig ist vielmehr: Die derzeitige
Satzung über die Fremdenverkehrsabgabe verliert laut Kommunalabgabengesetz des Landes am 31.12.2012 die Gültigkeit. Hinzu kommt, dass nach der zwischenzeitlichen Rechtsprechung das in Sierksdorf praktizierte Pauschalsystem nicht mehr zulässig ist. Deshalb streben wir an, unsere Satzung, ähnlich wie bereits in allen Nachbargemeinden, auf das Umsatzsystem umzustellen. Die Erhebung beschränkt sich zur Zeit auch nur auf den Ortsteil, der als Seebad anerkannt ist.
Aus Gründen der Gerechtigkeit möchten wir, ebenfalls wie in den Nachbargemeinden, auch die übrigen Ortsteile mit einbeziehen. Es ist denkbar, die Abgabesätze in 3 Teilbereiche zu untergliedern, z.B.:
1.)Seebad Sierksdorf
2.)übrige Ortsteile
3.) Gewerbegebiet
Dadurch ist gewährleistet, dass ein Betrieb, der Ferienwohnungen vermietet, in Sierksdorf zu einer höheren Abgabe herangezogen wird als ein vergleichbarer Betrieb in Roge. Die Verwaltung hat erste Modellberechnungen vorgelegt und in einen Satzungsentwurf einfließen lassen.
Am 26. Okt. wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Finanz- und des Tourismusausschusses hierrüber beraten. Um eventuelle Rechtsunsicherheiten bezüglich der Ausweitung des Erhebungsgebietes auszuschließen, stellte die FWV-Fraktion dann auf der Sitzung des Finanzausschusses am 28. Nov. den Antrag, die vorliegende Neufassung als Entwurf zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten der Einstufung des restlichen Gemeindegebietes als Erholungsgebiet zu sondieren. Dieser Antrag musste jetzt so gestellt werden, da laut zuständigem Ministerium in Kiel, dieses Verfahren ca. 9-12 Monate dauert. Wenn wir die Neufassung – in welcher Form dann auch immer – zum 31.12.2012 in Kraft treten lassen wollen, ist also höchste Eile geboten. Wir haben jetzt 1 Jahr Zeit über die endgültige Fassung zu beraten und die Verwaltung ist beauftragt die hierfür nötigen Dinge in die Wege zu leiten. Auch werden wir die Betroffenen mit in die nächsten Schritte einbeziehen und informieren, bevor endgültige Beschlüsse gefasst werden.
Einige Anmerkungen noch: In der Nachbargemeinde Scharbeutz werden auch z.B. Ortsteile wie Pönitz oder Schürsdorf mit einbezogen. Und für Neustadt mit Pelzerhaken und Rettin ist das gesamte Stadtgebiet Abgabepflichtig, incl. des Gewerbegebietes. Genau dies möchten wir auch –Verteilung der Last auf alle, die davon profitieren. Dieser Entwurf wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Dez. 2011 dann gegen die Stimmen der CDU ebenfalls so beschlossen.